DSGVO-Nachtrag: Cookie-Hinweise / ePrivacy-Verordnung

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

da wir in den letzten Tagen häufig auch auf Cookie-Hinweise angesprochen wurden, möchten wir Ihnen hierzu noch kurz unseren Kenntnisstand nachreichen, um Sie in diesen DSGVO-bewegten Tagen bestmöglich zu informieren.
Unser Eindruck ist, dass dieser Aspekt häufig mit der DSGVO vermischt und mit der ablaufenden Übergangsfrist in Verbindung gebracht wird. Wir sehen diesen Punkt differenziert und bitten jeden Kunden selbst zu entscheiden, ob und in welcher Form er einen Cookie Hinweis auf seiner Website jetzt schon als erforderlich ansieht. Gerne erledigen wir bei Beauftragung die technische und grafische Umsetzung für Sie.

In jedem Fall sollten Sie sich, wie auch bei der DSGVO, diesbezüglich regelmäßig informieren und uns rechtzeitig kontaktieren, sobald Sie Handlungsbedarf sehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der webks GmbH

 

Es wird keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall vom Seitenbetreiber gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung eines Anwalts ersetzt. 

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